Bildungsurlaub nach dem AWbG/ Fortbildungen
Fachliche Qualifizierung dient der beruflichen und persönlichen Bereicherung.
Die sich wandelnden Anforderungen in Beruf und Familie und die individuelle Entwicklung wollen immer neu ausgelotet werden.
Ziel ist es Fachkenntnisse zu erwerben, zu vertieften und in Ermöglichungsräumen zur Erkenntnis und Erfahrung werden zu lassen, sodass sie zur tragenden Grundlage für die Alltagsaufgaben werden.
Die in NRW nach dem Gesetz anerkannte Arbeitnehmerweiterbildung stellt Arbeitnehmer frei, bei Lohnfortzahlung an einem Bildungsurlaub teilzunehmen.
www.bildungsurlaub.de